Bundespostflagge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dienstflagge der Deutschen Bundespost, 3:5,
Zum Vergleich: Die Bundesdienstflagge

Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950[1] bis zum 31. Dezember 1994[2] eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.

Durch die Umwandlung im Rahmen der Postreform von einer Bundesbehörde in drei eigenständige Aktiengesellschaften (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG) wurde die Bundespostflagge abgeschafft.

Die Bundespostflagge wurde von der 1919 eingeführten Reichspostflagge abgeleitet und hatte die Querstreifen wie die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold. In der Mitte des breiteren roten Querstreifens ein goldfarbenes Posthorn mit goldfarbener Schnur, zwei goldfarbenen Quasten und vier goldfarbenen Strahlenblitzen, das Mundstück nach der Stange gewendet. Das Breitenverhältnis der Streifen ist 4:7:4, das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5 (Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950; BGBl. I: 205)[1].

Als Flaggentuch war reinwollenes hartes Kammgarn vorgeschrieben. Die Färbung sollte die höchstmögliche Echtheit (Licht-, Wasser- und Reibechtheit) aufweisen. Das Posthorn war bei Hiss- und Aushängeflaggen kräftig im Druckverfahren anzubringen.[3]

Ausführungen der Bundespostflagge

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hiss- und Aushängeflaggen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es wurden Hissflaggen in dreizehn verschiedenen Größen verwendet, wobei immer das Verhältnis drei zu fünf einzuhalten war. Bei Aushängeflaggen waren die Längen nicht genormt, die Breiten entsprachen den Höhen von Hissflaggen.

Dienstfahrzeuge

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Flaggen an Dienstfahrzeugen gab es drei Ausführungen in verschiedenen Größen. Das Posthorn wurde aus Naturseide als Stickerei ausgeführt.

Postsignalflagge für Seeschiffe

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsche See- und Handelsschiffe führten neben der Handelsflagge die Postsignalflagge als Stander, solange sie Post an Bord hatten. Die Postsignalflagge durfte auch gehisst werden, wenn sich auf einer Fähre ein Postfahrzeug befand. Durch die Postsignalflagge für Seeschiffe sollte eine bevorzugte Abfertigung der Post transportierenden Schiffe erreicht werden. Die Postsignalflagge für Seeschiffe wurde am 26. September 1990 außer Kraft gesetzt, da immer weniger Post per Schiff transportiert wurde und zudem eine bevorzugte Abfertigung bei Containerschiffen gar nicht mehr möglich war.[4]

Vergleich zur Dienstflagge der Deutschen Post der DDR

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Dienstflagge der Deutschen Post der DDR leitete sich zwischen 1955 und 1973 ebenfalls von der Reichspostflagge ab. Im Gegensatz zur Bundespostflagge waren die drei Streifen gleich breit. Mit der Flaggenverordnung vom 3. Januar 1973 wurden die Dienstflaggen der Deutschen Post zum 30. April 1973 abgeschafft.[5]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b 52. Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950, (BGBl. S. 205), (BGBl. III 1130–3).
  2. Deutsche Gesellschaft für Post- und Telekommunikationsgeschichte e. V.: Post- und Telekommunikationsgeschichte, 1. Jg., Heft 2/1995, ISSN 0947-9945, S. 27.
  3. Handwörterbuch des Postwesens, Hrsg. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, 2. völlig umgearbeitete Auflage, Frankfurt am Main 1953, S. 271 f.
  4. Verordnung zur Änderung der Vierten Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz (Postsignalflagge für Seeschiffe) vom 26. September 1990, BGBl. 1990 Teil I, S. 2144.
  5. Verordnung über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. Januar 1973 – Flaggenverordnung –, SDr. 751, GBl. I 1973 (online).
  6. ABl Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der SBZ, 1947, S. 11.
  7. Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln. Vom 27. September 1955 (DDR).