Litauische Verfassung von 1938

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Die litauische Verfassung vom 11. Februar 1938 war eine von mehreren Verfassungen Litauens in der Zwischenkriegszeit.

Sie wurden im 20. Jahrhundert von staatlichen Organen der ersten Republik Litauen erlassen. Man unterscheidet zwischen den Verfassungen der Zwischenkriegszeit und der Verfassung nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit.

Verfassungen von 1918 bis 1940:

Die Verfassung reflektierte die diktatorische Führung von Antanas Smetona und enthält autoritäre Bestandteile.

Präambel:

Die litauische Nation, in würdevoller Erinnerung an das glorreiche alte Litauen, hat wieder einen unabhängigen und souveränen Litauischen Staat errichtet und verteidigt dieses Andenken an ihre Vorfahren mit Hilfe ihrer Streitkräfte und in ihrem unverbrüchlichen Willen, diesen über Jahrhunderte zu schützen, ihre glorreiche Tradition, den Wohlstand und die Macht des Landes sowohl gegenüber den gegenwärtigen wie den zukünftigen Nationen zu sichern.
Unter Berücksichtigung derjenigen Erfahrungen, welche die litauische Nation durch ihre Geschichte und die Vergangenheit ihres Staates erlebt hat, von deren Wiedergeburt und dem Kampf um die Freiheit bis zur Restaurierung und der Dauerhaftigkeit des wieder auferstandenen litauischen Staates, wird Litauen die nachfolgende Verfassung gewährt.
  • Kyril Kascian: Die litauische Verfassung und die Auslegung des Begriffs „Volk“ in historischer Perspektive. In: Osteuropa-Recht. Fragen zur Rechtsentwicklung in Mittel- und Osteuropa sowie den GUS-Staaten. 54. Jg., H. 5, 2008, ISSN 0030-6444, S. 290–297.